Corporate Social Responsibility Berichterstattung
Der CSR-Bericht – aus Pflicht wird Kür!
Die Berichterstattung im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR) ist seit kurzem für kapitalmarktorientierte Firmen Pflicht. Für viele andere Firmen ist CSR bereits Teil der Außendarstellung und intern ein Instrument, um diese essentiellen Themen besser managen zu können. Die 4C GROUP ist überzeugt davon, dass die Berichterstattung von sozialen und ökologischen Themen in Zukunft eine noch zentralere Rolle für die Unternehmensführung einnehmen wird. Da wir unsere gesellschaftliche Verantwortung ernst nehmen, ist uns dieses Thema auch sehr wichtig.
- Was ist die CSR-Berichtspflicht und wer ist davon betroffen?
- Welche Anforderungen and die CSR-Berichterstattung bestehen?
- Vor welche zentralen Herausforderungen stellt die CSR-Berichterstattung die Unternehmen?
- Wie kann CSR-Reporting als Chance genutzt werden?
Was ist die CSR-Berichtspflicht und wer ist davon betroffen?
Durch die EU-Richtlinie (2014/95/EU) und dem entsprechenden CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ergibt sich die gesetzliche Grundlage für die CSR-Berichtspflicht in Deutschland. Bestimmte Unternehmen sind verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen zu Corporate Social Responsibility (CSR) zu veröffentlichen. Der CSR-Bericht soll Stakeholder über Strategien und Fortschritte des Unternehmens in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales aufklären. Unter die Berichtspflicht fallen nach CS-RUG Kapitalgesellschaften (§ 289b Abs. 1 HGB), ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften sowie Kreditinstitute und Versicherungen, sofern sie als groß eingestuft werden, kapitalmarktorientiert sind und im Schnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen.
Welche Anforderungen an die CSR-Berichterstattung bestehen?
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gibt bezüglich des Inhalts und des Umfangs keine konkreten Angaben vor. Das Gesetz schreibt lediglich fünf verschiedene Aspekte mit jeweiligen Beispielen vor, auf die sich der CSR-Bericht beziehen muss:
1. Beschreibung des Geschäftsmodells
2. Umweltbelange, wie z.B. Angaben zu Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien oder den Schutz der biologischen Vielfalt
3. Arbeitnehmerbelange, wie z.B. Angaben zu den Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung ergriffen wurden; die Arbeitsbedingungen; die Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation; die Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, informiert und konsultiert zu werden; den sozialen Dialog; die Achtung der Rechte der Gewerkschaften; den Gesundheitsschutz oder die Sicherheit am Arbeitsplatz
4. Sozialbelange, wie z.B. Angaben zum Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene oder auf die zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften ergriffenen Maßnahmen
5. Achtung der Menschenrechte, wie z.B. Angaben über die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Vor welche zentralen Herausforderungen stellt die CSR-Berichterstattung die Unternehmen?
Neben der Richtlinie gibt der Deutsche Nachhaltigkeitskodes (DNK) eine Orientierung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung. Der Kodex bearbeitet 20 verschiedene Themenfelder von der Strategie über Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen und Ressourcenmanagement bis hin zu gesetzeskonformem Verhalten.
Aus den Standards für die CSR-Berichterstattung ergeben sich für Unternehmen zwei grundlegende Herausforderungen:
1. Im CSR-Bericht werden die auf Umwelt fokussierte Nachhaltigkeit und das soziale Engagement für die Gesellschaft zusammengefasst. Die beiden Bereiche sind jedoch sowohl inhaltlich als auch aus Managementsicht grundlegend unterschiedlich.
2. Die CSR-Berichterstattung ist von nichtfinanzieller Natur. Informationen zu den verschiedenen Sachverhalten, wie beispielsweise die Reduktion des CO2-Footprints und das soziale Engagement für lokale Gemeinden, liegen nicht unmittelbar in den Systemen vor.
Inwieweit Aspekte des sozialen und ökologischen Impacts im normalen Strategie- und Zielsetzungsprozess eines Unternehmens integriert ist bzw. werden muss, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Fokus der dokumentierten Richtlinien liegt auf der Umsetzung. Diese kann jedoch nur systematisch gefördert werden, wenn die Fokusfelder in das Managementsystem integriert werden.
Wie kann CSR-Reporting als Chance genutzt werden?
Unternehmen können die CSR-Reporting-Pflicht als Pflicht auffassen und die Informationen jährlich zusammenstellen oder sich mit den Themen inhaltlich auseinandersetzen. Die Situation ähnelt sehr stark der ISO-Zertifizierung vor vielen Jahren. Mittlerweile haben die meisten Unternehmen das Qualitätsmanagement in den regulären Managementprozess übernommen. Die Erfüllung der CSR-Richtlinie ist damit gleichzeitig Herausforderung und Chance. Die Richtlinie lässt den Unternehmen bewusst Raum, die für sie materiellen Themen herauszuarbeiten und den individuellen Fokus zu setzen. Diesen dann systematisch in das „reguläre“ Reporting und die Planung zu integrieren dürfte auch „böse“ Überraschungen vermeiden, die immer dann entstehen können, wenn nicht gemanagte Themenfelder einmal im Jahr für die Außendarstellung aufbereitet werden sollen.
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