Whistleblower-Hotline
4C hat einen anonymen Meldekanal, die sogenannte Whistleblower-Hotline, eingerichtet. Mitarbeitende, Kund:innen und Vertragspartner:innen können darüber mögliche Compliance-Verstöße anonym melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Eine gesetzliche Pflicht, Meldekanäle technisch so auszugestalten, dass anonyme Meldungen möglich sind, besteht nicht; anonym eingehende Meldungen sollen jedoch bearbeitet werden. 4C nimmt dieses Thema sehr ernst, da sowohl das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden als auch eine professionelle Zusammenarbeit mit externen Partner:innen für uns an erster Stelle stehen.
Rechtsanwältin Dr. Anna Lena Glander und Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M., fungieren für die 4C GROUP AG als externe Compliance-Vertrauensanwält:innen.
Sie stehen Mitarbeitenden, Kund:innen und Vertragspartner:innen, die sich wegen möglicher Compliance-Verstöße an die 4C GROUP wenden möchten, neben dem internen Compliance-Beauftragten Stephan Grunwald (Vorstand Personal) als zusätzliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Für Hinweisgebende entstehen durch die Einbeziehung der Vertrauensanwält:innen keine Kosten.
Kontaktdaten unserer Compliance-Vertrauensanwält:innenHinweisgebende können ihre Hinweise schriftlich per E-Mail, persönlich oder telefonisch über die folgenden Kontaktdaten an unsere ausgelagerte Meldestelle übermitteln:
Rechtsanwältin
Dr. Anna Lena Glander
Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB
- a.glander@heuking.de
- Telefon
- +49 211 600 55-336
- Telefax
- +49 211 600 55-210
- Website
- Profil auf heuking.de
Rechtsanwalt
Dr. André-M. Szesny, LL.M.
Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB
- a.szesny@heuking.de
- Telefon
- +49 211 600 55-217
- Telefax
- +49 211 600 55 210
- Mobil
- +49 179 475 60 74
- Website
- Profil auf heuking.de
Wann wende ich mich an die Vertrauensanwältin oder den Vertrauensanwalt?Innerhalb und außerhalb des Unternehmens
Hinweisgebende Personen innerhalb und außerhalb des Unternehmens können ein persönliches und vertrauliches Gespräch führen und/oder anonym bleiben. Hierfür stehen Frau Dr. Anna Lena Glander als Compliance-Vertrauensanwältin und Herr Dr. André-M. Szesny, LL.M., als Compliance-Vertrauensanwalt zur Verfügung.
Es können Hinweise abgegeben werden in Bezug auf:
- Korruptionsstraftaten und sog. „Fraud“-Fälle (Betrug, Untreue, Unterschlagung etc.);
- Kartellrechtsverstöße;
- Verstöße gegen Gleichstellungs- und Diversity-Regeln, Mobbing, Stalking oder sexuelle Belästigung, sofern diese bei entsprechendem Nachweis zu einer Kündigung von Mitarbeitenden oder Führungskräften führen könnten;
- Reputationsschädigende Verstöße gegen den Verhaltenskodex;
- Vorsätzliche Datenschutzverstöße;
- Fälle schwerer Missachtung von internen Regelungen und Arbeitsanweisungen;
- Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zur Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung.
Wann wende ich mich nicht an die Vertrauensanwältin oder den Vertrauensanwalt?Keine Zuständigkeit für
- Beschwerden von Kund:innen, die sich auf das Vertragsverhältnis oder das Leistungsverhalten in der Zusammenarbeit beziehen (sofern obige Fälle nicht betroffen sind);
- die Entgegennahme von Hinweisen betreffend Bagatellverstöße gegen interne oder externe Vorschriften;
- die Entgegennahme von Hinweisen, die sich nur auf das Leistungsverhalten von Arbeitnehmenden der 4C GROUP AG beziehen und keine Verstöße der o. a. Art darstellen.
Vertraulichkeit und DatenschutzHinweisgeberrichtlinie
Wir sichern Ihnen grundsätzlich Vertraulichkeit hinsichtlich der von Ihnen übermittelten Inhalte und personenbezogenen Daten zu.
Außerdem können Sie Ihre Meldung vor der Weiterleitung an die 4C GROUP durch die Hinweisgeberstelle anonymisieren lassen oder direkt anonym abgeben.
Schutz vor Repressalien
Hinweisgebende Personen sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien geschützt, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen und einen Verstoß betreffen, der in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Stellt sich ein unter diesen Voraussetzungen abgegebener Hinweis später als unzutreffend heraus, entfällt der Schutz dadurch nicht. Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sowie deren Androhung oder Versuch sind verboten. Wissentlich falsche Angaben sind von diesem Schutz nicht umfasst.
Die 4C GROUP AG geht allen Hinweisen sorgfältig nach. Wir gewährleisten den Hinweisgebenden größtmögliche Vertraulichkeit und Fairness bei der Aufklärung. Dies gilt ebenso für alle Mitarbeitenden, denen ein Verstoß vorgeworfen wird. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Bitte machen Sie möglichst detaillierte Angaben und fügen Sie, falls vorhanden, Anlagen und Dokumente bei, die Ihren Verdacht stützen. Ein Vorwurf kann nur untersucht werden und zu geeigneten Maßnahmen führen, wenn ausreichend konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
Weitere Datenschutzhinweise finden Sie hier.