Diskussionsentwurf für die Durchführung der globalen Mindestbesteuerung BEPS Pillar II endlich beschlossen.

Am 12. Dezember 2022 wurde die Richtlinie für die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung beschlossen. Nachdem Polen und Ungarn jeweils den Beschluss lange blockiert hatten, konnte die notwendige Einstimmigkeit bei Steuerfragen erreicht werden. Die 27 EU-Staaten, somit auch Deutschland, haben bis zum 31.12.2023 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. In Deutschland erschien, wie erwartet, Mitte März (20.3.2023) der erste Diskussionsentwurf für das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG). BEPS Pillar II ist somit einen wichtigen Schritt in Richtung Realisation gegangen. Ziel ist, dass das Verschieben von Profit und die Gewinnverkürzung mithilfe von Steueroasen gebremst wird, und ein globaler Mindeststeuersatz von 15% eingeführt wird.


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  • Was ist BEPS Pillar II?
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BEPS Pillar II - Globale Mindestbesteuerung

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BEPS Pillar II - die wichtigsten Fragen

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