Diskussionsentwurf für die Durchführung der globalen Mindestbesteuerung BEPS Pillar II endlich beschlossen.
Am 12. Dezember 2022 wurde die Richtlinie für die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung beschlossen. Nachdem Polen und Ungarn jeweils den Beschluss lange blockiert hatten, konnte die notwendige Einstimmigkeit bei Steuerfragen erreicht werden. Die 27 EU-Staaten, somit auch Deutschland, haben bis zum 31.12.2023 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. In Deutschland erschien, wie erwartet, Mitte März (20.3.2023) der erste Diskussionsentwurf für das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG). BEPS Pillar II ist somit einen wichtigen Schritt in Richtung Realisation gegangen. Ziel ist, dass das Verschieben von Profit und die Gewinnverkürzung mithilfe von Steueroasen gebremst wird, und ein globaler Mindeststeuersatz von 15% eingeführt wird.
Erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema BEPS Pillar II.
Was ist BEPS Pillar II?
Welche Unternehmen sind von Pillar II betroffen?
Warum wurden die Pillar II Regeln beschlossen?
Wie berechne ich BEPS Pillar II?
Gibt es Sonderregeln?
Was sind die Safe Harbour Regeln?
Was ist der GloBE Information Return?
Wie sieht das Mindestbesteuerungsgesetz in Deutschland aus?