Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug und Sanktionsverstößen

Die Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung ist nicht nur für Banken und Finanzdienstleister eine zentrale regulatorische Anforderung und große Herausforderung: Seit der 5. EU Geldwäscherichtlinie ist der Kreis der Verpflichteten größer geworden und umfasst nun auch angrenzende Dienstleister wie z. B. Anbieter von Kryptowährungen oder auch Mietmakler. Weitere Veränderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU sind erhöhte Transparenzanforderungen in Bezug auf wirtschaftlich Berechtigte und verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Bezug auf Hochrisikodrittländer. Die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben kann mit Strafzahlungen in Höhe von bis zu 10% des Gesamtumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Dass Unternehmen somit wirksame Prozesse und Strukturen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung benötigen, lässt sich angesichts der Vorgaben des Gesetzgebers nicht von der Hand weisen - doch worauf genau ist hierbei zu achten?

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