EN

Unternehmenssanktionsrecht

In Deutschland entsteht ein neues Unternehmensstrafrecht.

Nachdem die Verabschiedung des „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft", dessen Herzstück der Entwurf zum Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) bildete, lediglich am Ende der Legislaturperiode scheiterte, arbeitet auch die aktuelle Bundesregierung an einer zeitnahen Reformierung des Unternehmenssanktionsrecht. Die internationale Entwicklung setzt Deutschland hierbei unter Zeitdruck, während durch weitere Gesetze auf europäischer Ebene - wie die umzusetzende Whistleblower-Richtlinie oder der Entwurf einer Richtlinie zu Lieferkettensorgfaltspflichten - neue Compliance-Anforderungen auf Unternehmen zukommen. Darum sollte jeder, der es noch nicht getan hat, sich ausführlich mit den wesentlichen Inhalten und Änderungen befassen.

Die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele sowie der Text des bisherigen VerSanG-E ermöglichen einen Ausblick auf die neuen und verschärften Sanktionsmaßnahmen, die voraussichtlich bald auf Wirtschaftsunternehmen zukommen. Kerninhalte hierzu sind:

  • Höhere Verbandsgeldbußen (gemessen am Jahresumsatz)
  • Anreize für effektive Compliance-Systeme
  • Interne Untersuchungen parallel zu behördlichen Pflichtermittlungen

Erfahren Sie mehr über alles, was es für Sie in Bezug auf die kommenden Regeln zur Unternehmenssanktionierung zu beachten gilt und laden Sie sich unser kostenloses E-Booklet herunter.

 


Inhaltsübersicht E-Booklet:
  • Ausgangslage & Zielsetzung
  • Rückblick & Grundlegendes
  • Auswirkungen auf Unternehmen
  • Sanktionsmildernde Maßnahmen
  • 4C Leistungen

Jetzt E-Booklet herunterladen und mehr zum Thema Unternehmenssanktionsrecht erfahren!

E-Booklet Verbandssanktionengesetz (VerSanG)

Vorschau

Download

Unternehmenssanktionsrecht

* 4C GROUP verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre zu schützen und zu respektieren. Wir benötigen Ihre Kontaktinformation, um Sie über relevante bzw. von Ihnen angeforderte Inhalte und Dienstleistungen zu informieren. Durch Absenden bestätigen Sie, dass 4C Ihre Daten speichern und verarbeiten darf. Sie können Sich jederzeit von jeglicher Kommunikation mit der 4C GROUP abmelden. Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.