PSD2 - Digitale Transformation: Als Zahlungsdienstleister die Chancen des Open Banking nutzen
Wie Sie die Anforderungen der BaFin zur Zulassung als Zahlungsdienstleister meistern und Vorreiter für Open Banking werden
Mit Inkrafttreten der "Payment Service Directive 2" (PSD2) der europäischen Bankenaufsicht haben künftig nicht nur Banken, sondern alle Unternehmen die Möglichkeit, zum Anbieter von Zahlungsdiensten zu werden und die sich hierdurch ergebenen Chancen von Open Banking-Geschäftsansätzen zu nutzen. Gleichzeitig werden Finanzdienstleister und Drittanbieter unter Aufsicht der Regulierungsbehörden gestellt, wenn sie Zahlungsauslösedienste oder Kontoinformationsdienste anbieten. Anbieter von Zahlungsdiensten müssen daher in einem gesonderten Verfahren eine Zulassung bzw. Registrierung bei der BaFin beantragen. Nur zugelassenen Anbietern wird der Zugriff auf die Daten der Banken oder der kontoführenden Finanzdienstleister erlaubt.
Aufgrund der umfassenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen kann die Beantragung der Zulassung als Zahlungsinstitut zur Herausforderungen werden. Zudem sind die Banken-Schnittstellen bereits seit 14. September 2019 im Echtbetrieb bereitzustellen.
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Inhaltsübersicht E-Booklet:
Chancen der PSD2 auf einen Blick
Anforderungen der PSD2
Herausforderung Regulatorik: Was Nicht-Banken beachten müssen
Zulassungspaket der 4C GROUP
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